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Votum zum Netzanschlussbegehren beschlossen - Weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht - Referentenentwurf zum Strommarktgesetz enthält Änderungen zum EEG 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Internetpräsenz ein Votum zum Netzanschlussbegehren und ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht. Der Referentenentwurf zum Strommarktgesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) enthält diverse Änderungen zu einigen Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 (EEG 2014).

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Votum zum qualifizierten Netzanschlussbegehren beschlossen

Die Clearingstelle EEG hatte in diesem Votumsverfahren zu klären, ob für die PV-Installations des Anlagenbetreibers die Voraussetzungen eines Netzanschlussbegehrens gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 erfüllt waren.

Sie finden das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/39.

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Votum 2015/37 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XLII)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2015/37 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren alleinstehenden Gebäuden auf demselben Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/37 abrufen.

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Referentenentwurf zum Strommarktgesetz

Der vom BMWi veröffentlichte Referentenentwurf zum Strommarktgesetz sieht zahlreiche Änderungen zu einigen Vorschriften des EEG 2014 vor. Darin wird u.a. das Exklusivitätsverhältnis zwischen der Förderung nach dem EEG 2014 und der Steuerbefreiung nach dem Stromsteuergesetz sowie die hieran anknüpfende Sanktion geregelt.

Weitere Informationen zu den Änderungen des EEG 2014 erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/node/2910.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.