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Empfehlung zur Anwendung des § 61 EEG 2014 verabschiedet - Votum zum Netzverknüpfungspunkt veröffentlicht - Urteil des BGH zum Anspruch auf den Formaldehydbonus nach dem EEG 2009 - BNetzA leitet 2. Ausschreibungsrunde für FFA ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ihre Empfehlung zu Einzelfragen bezüglich der Anwendung des § 61 EEG 2014 bei Anlagen i.S.d. EEG und ein Votum zum Netzverknüpfungspunkt veröffentlicht. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie die Entscheidung des BGH zum Anspruch auf den Formaldehydbonus nach dem EEG 2009. Die BNetzA hat am 8. Juni 2015 die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.

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Empfehlung 2014/31 - Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei Anlagen i.S.d. EEG - verabschiedet

Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juni 2015 die Empfehlung 2014/31 beschlossen. Diese klärt einige Anwendungsfragen zur EEG-Umlage gemäß § 61 EEG 2014 bei der Eigenversorgung mit Strom aus EEG-Anlagen. Geklärt wurde insbesondere,
- unter welchen Voraussetzungen sich der Eigenversorger gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2014 »selbst vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt«,
- wie die sog. Kleinanlagenregelung in § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014 bei PV-Anlagen auszulegen und anzuwenden ist,
- unter welchen Voraussetzungen der Eigenverbrauch von Strom aus einer PV-Installation mit maximal 10 kWp messtechnisch erfasst werden muss,
- welche Messkonzepte bei EEG-Anlagen dem Erfordernis der »Zeitgleichheit« gemäß § 61 Abs. 7 EEG 2014 genügen und
- was sich aus § 61 Abs. 7 EEG 2014 für PV-Konzepte mit maximal 10 kWp bei einer Kombination mit einem Speicher ergibt.

Sie können die Empfehlung unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2014/31 nachlesen.

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Votum 2015/10 (Netzverknüpfungspunkt) beschlossen

In dem Votumsverfahren war zunächst die Frage zu klären, welcher der richtige Verknüpfungspunkt für den Anschluss der 61-kW-PV-Installation des Anlagenbetreibers ist. Des Weiteren war darüber zu entscheiden, ob der Anlagenbetreiber die Kosten für den Anschluss an den vom Netzbetreiber ermittelten Verknüpfungspunkt zu tragen hatte.

Das Votum ist abrufbar unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/10.

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BGH: Kein Anspruch auf den Formaldehydbonus nach dem EEG 2009

Der BGH hat in seinem Urteil vom 6. Mai 2015 (Az. VIII ZR 255/14) entschieden, dass ein Anlagenbetreiber für den in einer Biomasseanlage erzeugten Strom keinen Anspruch auf den Formaldehydbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 hat, wenn seine Anlage erst nach der Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig wird.

Die Entscheidung ist unter https://www.clearingstelle-eeg.de/node/2785 für Sie bereitgestellt.

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BNetzA leitet 2. Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ein

Die BNetzA hat am 8. Juni 2015 die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet. Gebotstermin ist der 1. August 2015. Zu diesem Gebotstermin werden die Zuschlagswerte erstmals im sog. Einheitspreisverfahren (»uniform pricing«) ermittelt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 150 Megawatt. Der Höchstwert liegt bei 11,18 Cent pro Kilowattstunde.

Weitere Informationen sind unter https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/2787 abrufbar.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.