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Aktualisierte Arbeitsausgabe zum EEG 2014 - Votum 2014/21 zu Gebäude-PV veröffentlicht - Urteil des BGH zur Fälligkeit von Abschlagszahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ihre Arbeitsausgabe zum EEG 2014 aktualisiert. Auf unserer Internetpräsenz haben wir für Sie ein Votum zu Gebäude-PV und die BGH-Entscheidung zur Fälligkeit von Abschlagszahlungen aus einem Einspeiseverhältnis nach dem EEG veröffentlicht.

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Aktualisierte Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG zum EEG 2014

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406), das am 30. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 geändert. Die ab dem 31. Dezember 2014 und rückwirkend zum 1. August 2014 geltenden Fassungen des EEG 2014 stellen wir Ihnen ab sofort jeweils als intern und extern verlinkte Arbeitsausgaben unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2014/arbeitsausgabe zur Verfügung.

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Votum 2014/21 - Gebäude-PV veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hatte im Votumsverfahren zu klären, ob die PV-Module des Anlagenbetreibers auf einem Gebäude im Sinne des § 33 Abs. 3 EEG 2009 angebracht waren.

Das Votum können Sie unter unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/21 abrufen.

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BGH: Urteil zur Fälligkeit von Abschlagszahlungen aus einem Einspeiseverhältnis nach dem EEG

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. November 2014 (Az. VIII ZR 79/14) u.a. entschieden, dass sich die Fälligkeit des gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 bestehenden Anspruchs eines Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung nach § 271 BGB bestimmt. Danach ist der Anspruch fällig, wenn der Netzbetreiber in der Lage ist, an Hand der gemessenen Einspeiseleistung die in etwa angefallene Einspeisevergütung vorläufig zu berechnen und den sich danach ergebenden Betrag an den Anlagenbetreiber auszuzahlen.

Das Urteil ist unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2678 einsehbar.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.