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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
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die Clearingstelle EEG hat am 31. Mai 2010 das Hinweisverfahren 2010/1 - Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009 - eingeleitet. Die Clearingstelle EEG beabsichtigt, den Hinweis noch vor Inkrafttreten der derzeit diskutierten Änderungen bei der Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu beschließen. Daher haben die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen die Gelegenheit erhalten, bis zum 15. Juni 2010 zum Beschlussentwurf Stellung zu nehmen. Die Clearingstelle EEG geht derzeit davon aus, dass die genannte Gesetzesnovelle nicht vor dem 1. Juli 2010 in Kraft tritt.<br />
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Den Einleitungsbeschluss zum Hinweisverfahren 2010/1 können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/1 herunterladen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beschlussentwurf bislang ausschließlich den bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen übermittelt worden ist, da der Hinweis selbst gemäß den Vorgaben der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG vom Beschlussentwurf abweichen kann. Nach Abschluss des Verfahrens wird auch der Beschlussentwurf öffentlich zugänglich sein.<br />
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Über den Abschluss des Hinweisverfahrens informieren wir Sie mit unserem elektronischen Rundbrief.<br />
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Informationen über den Stand der Gesetzgebung können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/PV_Novelle abrufen.<br />
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Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern sowie Netzbetreibern, die Streitigkeiten über den Inbetriebnahmezeitpunkt von PV-Anlagen insbesondere nach Inkrafttreten der Novelle befürchten, bietet die Clearingstelle EEG insbesondere die Klärung der Sach- und Rechtslage im konkreten Einzelfall, d.h. im Rahmen eines Votumsverfahrens, an. Nähere Informationen zu diesem Angebot können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/info abrufen. Sollten Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, richten Sie Ihr Anliegen bitte ausschließlich unter Verwendung unseres Anfrageformulars unter http://www.clearingstelle-eeg.de/anfrageformular an uns. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald das Hinweisverfahren abgeschlossen ist.<br />
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!<br />
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Für die Clearingstelle EEG<br />
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Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de<br />
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RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643<br />
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