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Hinweisverfahren 2010/1 - Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009 - eingeleitet

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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
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die Clearingstelle EEG hat am 31. Mai 2010 das Hinweisverfahren 2010/1 - Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009 - eingeleitet. Die Clearingstelle EEG beabsichtigt, den Hinweis noch vor Inkrafttreten der derzeit diskutierten &Auml;nderungen bei der Verg&uuml;tung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu beschlie&szlig;en. Daher haben die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verb&auml;nde und registrierten &ouml;ffentlichen Stellen die Gelegenheit erhalten, bis zum 15. Juni 2010 zum Beschlussentwurf Stellung zu nehmen. Die Clearingstelle EEG geht derzeit davon aus, dass die genannte Gesetzesnovelle nicht vor dem 1. Juli 2010 in Kraft tritt.<br />
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Den Einleitungsbeschluss zum Hinweisverfahren 2010/1 k&ouml;nnen Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/1 herunterladen. Wir bitten um Verst&auml;ndnis daf&uuml;r, dass der Beschlussentwurf bislang ausschlie&szlig;lich den bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verb&auml;nden und registrierten &ouml;ffentlichen Stellen &uuml;bermittelt worden ist, da der Hinweis selbst gem&auml;&szlig; den Vorgaben der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG vom Beschlussentwurf abweichen kann. Nach Abschluss des Verfahrens wird auch der Beschlussentwurf &ouml;ffentlich zug&auml;nglich sein.<br />
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&Uuml;ber den Abschluss des Hinweisverfahrens informieren wir Sie mit unserem elektronischen Rundbrief.<br />
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Informationen &uuml;ber den Stand der Gesetzgebung k&ouml;nnen Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/PV_Novelle abrufen.<br />
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Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern sowie Netzbetreibern, die Streitigkeiten &uuml;ber den Inbetriebnahmezeitpunkt von PV-Anlagen insbesondere nach Inkrafttreten der Novelle bef&uuml;rchten, bietet die Clearingstelle EEG insbesondere die Kl&auml;rung der Sach- und Rechtslage im konkreten Einzelfall, d.h. im Rahmen eines Votumsverfahrens, an. N&auml;here Informationen zu diesem Angebot k&ouml;nnen Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/info abrufen. Sollten Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, richten Sie Ihr Anliegen bitte ausschlie&szlig;lich unter Verwendung unseres Anfrageformulars unter http://www.clearingstelle-eeg.de/anfrageformular an uns. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald das Hinweisverfahren abgeschlossen ist.<br />
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Wir freuen uns &uuml;ber Ihr Interesse an unserer Arbeit!<br />
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F&uuml;r die Clearingstelle EEG<br />
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Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstra&szlig;e 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de<br />
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RELAW - Gesellschaft f&uuml;r angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Tr&auml;gerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643<br />
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