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Weiterer Hinweis zum Emissionsminimierungsbonus - Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren "Konversionsflächen" - Verfahrensordnung der Clearingstelle geändert - Personelle Verstärkung der Clearingstelle EEG

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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
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die Clearingstelle EEG hat seit dem letzten Rundbrief einen weiteren Hinweis zum Emissionsminimierungsbonus einstimmig beschlossen und die eingegangenen Stellungnahmen der registrierten &ouml;ffentlichen Stellen und akkreditierten Verb&auml;nde zum Empfehlungsverfahren &quot;Konversionsfl&auml;chen&quot; ver&ouml;ffentlicht.<br />
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Zudem hat die Clearingstelle EEG das Empfehlungsverfahren 2008/52 (Verg&uuml;tungsf&auml;higkeit von Palm- oder Soja&ouml;lverstromung ab dem 1. Januar 2009) einstimmig eingestellt.<br />
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In eigener Sache ist zu berichten, dass die Clearingstelle EEG personell durch neue Mitarbeiterinnen verst&auml;rkt wurde und in diesem Zusammenhang ihre Verfahrensordnung ge&auml;ndert hat.<br />
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Hinweisverfahren &quot;Emissionsminimierungsbonus - Beginn und Dauer des Anspruchs&quot; abgeschlossen<br />
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Am 26. April 2010 hat die Clearingstelle EEG das zweite Hinweisverfahren zu Rechtsfragen bez&uuml;glich des Emissionsminimierungsbonus (wird h&auml;ufig auch als<br />
Luftreinhaltebonus oder auch Formaldehydbonus bezeichnet) abgeschlossen. Mit ihrem Hinweis beantwortet die Clearingstelle EEG die Frage, ab welchem Zeitpunkt und wie lange der Anspruch geltend gemacht werden kann.<br />
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Sie k&ouml;nnen den vollst&auml;ndigen Text unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2009/28 herunterladen. Die eingegangenen und bei der Abfassung des Hinweises ber&uuml;cksichtigten Stellungnahmen k&ouml;nnen aus technischen Gr&uuml;nden voraussichtlich erst in der kommenden Woche eingestellt werden.<br />
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Diesem Hinweis ging ein Verfahren voraus, in dem die Clearingstelle EEG zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen, die nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbed&uuml;rftig sind, den Anspruch nach &sect; 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009 geltend machen k&ouml;nnen. Siehe hierzu http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2009/7 sowie http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/864.<br />
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Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren &quot;Konversionsfl&auml;chen&quot; eingegangen<br />
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In dem Empfehlungsverfahren lief die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 12. April 2010. Sie finden die von bei der Clearingstelle EEG registrierten &ouml;ffentlichen Stellen und akkreditierten Verb&auml;nden fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2010/2. &Uuml;ber den Abschluss des Empfehlungsverfahren werden wir Sie in einem unserer n&auml;chsten Rundbriefe informieren.<br />
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Empfehlungsverfahren zur Verg&uuml;tungsf&auml;higkeit von Palm- oder Soja&ouml;lverstromung ab dem 1. Januar 2009 eingestellt<br />
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Die Clearingstelle EEG hat ihr Empfehlungsverfahren 2008/52 einstimmig eingestellt. Hintergrund ist der mangelnde weitere Kl&auml;rungsbedarf nach Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV).<br />
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Den begr&uuml;ndeten Einstellungsbeschluss k&ouml;nnen Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/52 herunterladen. Der Beschluss enth&auml;lt auch weitergehende Informationen zur Behandlung offener Fragen der Anwendung der BioStNachV (S. 5f.).<br />
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&Auml;nderung der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG<br />
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Zum 6. April 2010 hat die Clearingstelle EEG ihre Verfahrensordnung mit Genehmigung des Bundesumweltministeriums ge&auml;ndert.<br />
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Hiermit reagierte die Clearingstelle EEG im Wesentlichen auf den Zuwachs an Mitgliedern (s.u.). Ge&auml;ndert und an die neuen Gegebenheiten angepasst wurden v.a. die Regelungen zur Besetzung der Clearingstelle EEG in den einzelnen Verfahren. Teils angepasst, teils klargestellt wurden die Vorschriften zur Vertretung der Mitglieder. Dar&uuml;ber hinaus wurden &Auml;nderungen bei der Hinzuziehung von Beist&auml;nden und Vertreterinnen und Vertretern in Votumsverfahren vorgenommen, das einseitige Einbringen von Sachverst&auml;ndigengutachten erm&ouml;glicht, die Prozessstandschaft ausdr&uuml;cklich verankert, der Zust&auml;ndigkeitsausschluss f&uuml;r Votumsverfahren zu &sect; 60 EEG 2009 aufgehoben sowie weitere &Auml;nderungen und Klarstellungen vorgenommen.<br />
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Die ge&auml;nderte Verfahrensordnung k&ouml;nnen Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/verfahrensordnung herunterladen.<br />
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Neue Mitarbeiterinnen der Clearingstelle EEG<br />
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Die Clearingstelle EEG wird seit dem 12. April 2010 durch Frau RAin Dr. iur. Nicole Pippke und Frau RAin Marieluise Rei&szlig;enweber als neue Mitglieder sowie durch Frau Martina Rocke als Empfangsmitarbeiterin und Veranstaltungskoordinatorin verst&auml;rkt.<br />
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Wir freuen uns &uuml;ber Ihr Interesse an unserer Arbeit!<br />
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F&uuml;r die Clearingstelle EEG<br />
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Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstra&szlig;e 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de</p>
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RELAW - Gesellschaft f&uuml;r angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Tr&auml;gerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>