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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
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in der vergangenen Woche hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung verschiedener Aspekte der PV-Vergütung im EEG beschlossen.<br />
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Die Clearingstelle EEG wird sich der Definition des Inbetriebnahmezeitpunktes bei PV-Anlagen sowie den flächenbezogenen Voraussetzungen von "Konversionsflächen" zuwenden.<br />
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Zudem hat die Clearingstelle EEG ihre Internetpräsenz erneuert, um Ihnen Informationen noch übersichtlicher und schneller zur Verfügung stellen zu können. Die neue Seite ist ab heute öffentlich zugänglich!<br />
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Bundesregierungs-Formulierungshilfe und BMU-Eckpunktepapier zur Vergütung für Fotovoltaikanlagen<br />
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 20. Januar 2010 ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen zu Änderungen des EEG 2009 bezüglich der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie veröffentlicht. Am 24. Februar 2010 hat der Koalitionsausschuss der Regierungsfraktionen diese Vorschläge modifiziert und konkretisiert. Am 3. März 2010 hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf hierzu beschlossen. Nähere Informationen können Sie unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/node/837 entnehmen.<br />
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Inbetriebnahmezeitpunkt bei Fotovoltaikanlagen<br />
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Die Clearingstelle EEG wird sich im Rahmen eines Hinweisverfahrens vertieft der Definition des Inbetriebnahmezeitpunktes im Sinne des § 3 Nr. 5 EEG 2009 bei Fotovoltaikanlagen zuwenden. Das Hinweisverfahren wird unter dem Aktenzeichen 2010/1 geführt; den Einleitungsbeschluss können Sie - aus technischen Gründen voraussichtlich erst in etwa zwei Wochen - unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/1 abrufen. Über den Abschluss des Verfahrens und die Veröffentlichung seines Ergebnisses informiert Sie einer unserer nächsten Rundbriefe.<br />
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Flächenbezogene Voraussetzungen von Konversionsflächen<br />
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Die Clearingstelle EEG hat am 23. Februar 2010 ein Empfehlungsverfahren zur Klärung der flächenbezogenen Voraussetzungen von Konversionsflächen eingeleitet. Die Frage lautet:<br />
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Solarstromanlagen auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung im Sinne des § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 bzw. § 11 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2004: Unter welchen flächenbezogenen Voraussetzungen ist für Strom aus diesen Solarstromanlagen, die sich auf zur Errichtung der Anlagen im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen befinden, die EEG-Vergütung zu zahlen?<br />
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Die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen haben bis zum Montag, den 12. April 2010 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.<br />
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Das Empfehlungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 2010/2 geführt; den Einleitungsbeschluss können Sie - aus technischen Gründen voraussichtlich erst in etwa zwei Wochen - unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2010/2 abrufen. Ab etwa Mitte April 2010 werden unter dieser Internetadresse auch die eingegangenen Stellungnahmen abrufbar sein.<br />
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Die Clearingstelle EEG ist physisch und virtuell umgezogen - die Adressen bleiben die alten!<br />
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Anfang Februar hat die Clearingstelle EEG neue Räumlichkeiten innerhalb des Kontorhauses Hefter, Charlottenstraße 65, Berlin-Mitte, bezogen. Sie erreichen uns nach wie vor unter den u.g. Adressdaten.<br />
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Ab heute stellen wir Ihnen zudem unsere erneuerte Internetpräsenz vor. Damit Sie Informationen rund um das EEG und unsere Arbeitsergebnisse noch leichter finden, abspeichern und versenden können, haben wir unsere Seiten unter anderem übersichtlicher gestaltet und die Suchfunktion technisch optimiert. Bei der Ihnen bekannten Adresse http://www.clearingstelle-eeg.de ist es selbstverständlich geblieben.<br />
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!<br />
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Für die Clearingstelle EEG<br />
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Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Kontorhaus Hefter<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de<br />
post@clearingstelle-eeg.de</p>