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Erneuerte Internetpräsenz! - Änderungen bei der PV-Vergütung - Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen - "Konversionsflächen"

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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
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in der vergangenen Woche hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe f&uuml;r ein Gesetz zur &Auml;nderung verschiedener Aspekte der PV-Verg&uuml;tung im EEG beschlossen.<br />
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Die Clearingstelle EEG wird sich der Definition des Inbetriebnahmezeitpunktes bei PV-Anlagen sowie den fl&auml;chenbezogenen Voraussetzungen von &quot;Konversionsfl&auml;chen&quot; zuwenden.<br />
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Zudem hat die Clearingstelle EEG ihre Internetpr&auml;senz erneuert, um Ihnen Informationen noch &uuml;bersichtlicher und schneller zur Verf&uuml;gung stellen zu k&ouml;nnen. Die neue Seite ist ab heute &ouml;ffentlich zug&auml;nglich!<br />
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Bundesregierungs-Formulierungshilfe und BMU-Eckpunktepapier zur Verg&uuml;tung f&uuml;r Fotovoltaikanlagen<br />
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Das Bundesministerium f&uuml;r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 20. Januar 2010 ein Eckpunktepapier mit Vorschl&auml;gen zu &Auml;nderungen des EEG 2009 bez&uuml;glich der Verg&uuml;tung f&uuml;r Strom aus solarer Strahlungsenergie ver&ouml;ffentlicht. Am 24. Februar 2010 hat der Koalitionsausschuss der Regierungsfraktionen diese Vorschl&auml;ge modifiziert und konkretisiert. Am 3. M&auml;rz 2010 hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe f&uuml;r einen Gesetzentwurf hierzu beschlossen. N&auml;here Informationen k&ouml;nnen Sie unserer Internetpr&auml;senz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/node/837 entnehmen.<br />
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Inbetriebnahmezeitpunkt bei Fotovoltaikanlagen<br />
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Die Clearingstelle EEG wird sich im Rahmen eines Hinweisverfahrens vertieft der Definition des Inbetriebnahmezeitpunktes im Sinne des &sect; 3 Nr. 5 EEG 2009 bei Fotovoltaikanlagen zuwenden. Das Hinweisverfahren wird unter dem Aktenzeichen 2010/1 gef&uuml;hrt; den Einleitungsbeschluss k&ouml;nnen Sie - aus technischen Gr&uuml;nden voraussichtlich erst in etwa zwei Wochen - unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/1 abrufen. &Uuml;ber den Abschluss des Verfahrens und die Ver&ouml;ffentlichung seines Ergebnisses informiert Sie einer unserer n&auml;chsten Rundbriefe.<br />
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Fl&auml;chenbezogene Voraussetzungen von Konversionsfl&auml;chen<br />
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Die Clearingstelle EEG hat am 23. Februar 2010 ein Empfehlungsverfahren zur Kl&auml;rung der fl&auml;chenbezogenen Voraussetzungen von Konversionsfl&auml;chen eingeleitet. Die Frage lautet:<br />
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Solarstromanlagen auf Konversionsfl&auml;chen aus wirtschaftlicher oder milit&auml;rischer Nutzung im Sinne des &sect; 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 bzw. &sect; 11 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2004: Unter welchen fl&auml;chenbezogenen Voraussetzungen ist f&uuml;r Strom aus diesen Solarstromanlagen, die sich auf zur Errichtung der Anlagen im Bebauungsplan ausgewiesenen Fl&auml;chen befinden, die EEG-Verg&uuml;tung zu zahlen?<br />
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Die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verb&auml;nde und registrierten &ouml;ffentlichen Stellen haben bis zum Montag, den 12. April 2010 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.<br />
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Das Empfehlungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 2010/2 gef&uuml;hrt; den Einleitungsbeschluss k&ouml;nnen Sie - aus technischen Gr&uuml;nden voraussichtlich erst in etwa zwei Wochen - unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2010/2 abrufen. Ab etwa Mitte April 2010 werden unter dieser Internetadresse auch die eingegangenen Stellungnahmen abrufbar sein.<br />
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Die Clearingstelle EEG ist physisch und virtuell umgezogen - die Adressen bleiben die alten!<br />
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Anfang Februar hat die Clearingstelle EEG neue R&auml;umlichkeiten innerhalb des Kontorhauses Hefter, Charlottenstra&szlig;e 65, Berlin-Mitte, bezogen. Sie erreichen uns nach wie vor unter den u.g. Adressdaten.<br />
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Ab heute stellen wir Ihnen zudem unsere erneuerte Internetpr&auml;senz vor. Damit Sie Informationen rund um das EEG und unsere Arbeitsergebnisse noch leichter finden, abspeichern und versenden k&ouml;nnen, haben wir unsere Seiten unter anderem &uuml;bersichtlicher gestaltet und die Suchfunktion technisch optimiert. Bei der Ihnen bekannten Adresse http://www.clearingstelle-eeg.de ist es selbstverst&auml;ndlich geblieben.<br />
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Wir freuen uns &uuml;ber Ihr Interesse an unserer Arbeit!<br />
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F&uuml;r die Clearingstelle EEG<br />
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Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Kontorhaus Hefter<br />
Charlottenstra&szlig;e 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de<br />
post@clearingstelle-eeg.de</p>