Sachverhalt: Die Antragsteller begehren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen. Die Antragsteller seien einem unzumutbaren Lärm ausgesetzt, weil die WEA in einem reinen Wohngebiet errichtet werden sollen.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin plante die Errichtung von drei Biomasse-Blockheizkraftwerken (BHKW) für das Jahr 2019.
Sachverhalt: Der Kläger begehrt Aufhebung einer dem Nachbarn erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen.
Ergebnis: Verneint.
Begründung: Die Genehmigung sei nicht aufzuheben, denn sie verstoße nicht gegen drittschützende Normen und verletze damit nicht die Rechte des Klägers.
Leitsatz: Das Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in den weiteren Schutzzonen niedersächsischer Wasserschutzgebiete (Ziffer 13 rechte Spalte der Anlage zu § 2 Abs. 1 Nds. SchuVO) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Sachverhalt: Zur Frage der Darlegungs- und Beweislast für Licht- und Schallimmissionen durch eine Windkraftanlage im Rahmen einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage gem. § 906 Abs. 1 BGB.
Ergebnis: Urteil des Landgerichts aufgehoben und Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.
Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Erteilung einer behördlichen Bescheinigung, um die Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte für den Vergütungszeitraum des Jahres 2013 gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen.
Entscheidung: Bejaht.
Sachverhalt: Streitig ist, ob die von der Klägerin zu einem bestehenden Blockheizkraftwerk hinzugebaute ORC-Einheit in zwei zur gleichen Zeit ebenfalls hinzugebaute Blockheizkraftwerke integriert (und nicht lediglich nachgeschaltet) ist und ob folglich der Technologiebonus auf den gesamten erzeugten Strom (und nicht nur auf den in der ORC-Einheit erzeugten Anteil) gezahlt werden muss.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Übertragungsnetzbetreiber Anspruch auf die Fälligkeitszinsen auf die in den EEG-Jahresendabrechnungen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils ausgewiesenen Nachzahlungsbeträge hat.
Ergebnis: Bejaht.
Begründung:
Leitsatz: Ein Unternehmen, das aus Abfall gütegesicherte Sekundärbrennstoffe herstellt, ist kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes i. S. d. § 3 Nr. 14 EEG 2012.
Sachverhalt: Zur Frage, ob eine Anlagenbetreiberin die Entschädigung der entgangenen Einspeisevergütung vom Netzbetreiber aufgrund von Netzumbaumaßnahmen verlangen kann.
Ergebnis: Verneint.
Sachverhalt: Fraglich ist, ob ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Bescheid in Form eines Widerspruchsbescheid gegen den Bau einer Radaranlage für Windkraftanlagen genehmigt wird.
Ergebnis: Verneint.
Sachverhalt: Die Antragstellerin (Gemeinde) wendet sich gegen eine Baugenehmigung, die der Antragsgegner (Landrat) der Beigeladenen zur Errichtung eines Lagerbehälters für Gärreste erteilt hatte. Das Oberverwaltungsgericht befasst sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit der zentralen Rechtsfrage, ob der Bau des Gärrestebehälters einen Verstoß gegen den Bebauungsplan darstellt, wenn dieser festsetzt, dass „gewerblich genutzte Biogasanlagen“ in dem Baugebiet unzulässig sind.
Ergebnis: Verneint.
Leitsatz: Factoringkosten können bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage nach den §§ 41 ff. EEG 2009 nicht als "sonstige Kosten" berücksichtigt werden.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Übertragungsnetzbetreiber Anspruch auf die Fälligkeitszinsen auf die in den EEG-Jahresendabrechnungen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils ausgewiesenen Nachzahlungsbeträge hat.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Fraglich ist, ob zur Berechnung der Umsatzsteuer über Wärmelieferungen eines BHKWs, welches nur Wärme an ein Nahwärmenetz liefert, die mit den Kunden vereinbarten Nettoentgelten statt die bundesweit einheitlichen durchschnittlichen Fernwärmepreise zugrunde zulegen sind.
Ergebnis: Teilweise bejaht.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber Ersatz für entgangene Einspeisevergütung aufgrund von Ausbaumaßnahmen am Netz verlangen kann.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze:
Leitsatz:
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.
Sachverhalt: Vorliegend befasste sich das KG Berlin mit der Frage, ob es sich bei einem Mahnverfahren aufgrund eines Vergleichs wegen eines Wasserschadens durch eine unsachgemäß installierte Photovoltaikanlage auf einem Schuldach um eine Bausache handelt, die eine Sonderzuständigkeit der Kammer für Bausachen gem. § 72a S. 1 Nr. 2 GVG begründet.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze:
1. Die Legaldefinition des Begriffs der Windfarm in § 2 Abs 5 UVPG 2017 findet mangels Übergangsbestimmung auch für vor dem 16. Mai 2017 eingeleitete Vorhaben Anwendung, für die das Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 3c UVPG 2010 gilt.
Sachverhalt: Die Antragstellerin sucht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen einer der Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau von vier Windkraftanlagen.
Entscheidung: Bejaht.
Leitsatz: Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Rückzahlungsforderungen des Netzbetreibers (Beklagter) von der Direktvermarkterin (Klägerin) für zuviel gezahlte EEG-Marktprämie unrechtmäßig sind. Aufgrund falscher Berechnungen des NawaRo und der Holz-Boni durch Mischeinsatz berichtigte der Netzbetreiber seine ausgezahlte EEG-M
Sachverhalt: Zur Frage eines Normenkontrollantrags, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans über den gesamten Ausschluss der Verwirklichung von Windenergieanlagen in einem Gemeindegebiet unrechtmäßig ist.
Ergebnis: Bejaht.