Leitsatz des Gerichts:
Die gesetzgeberische Entscheidung, welche § 17 Abs. 1 EEG 2012 zugrundeliegt, kann grundsätzlich nicht mit Billigkeitserwägungen korrigiert werden.
Sachverhalt: Zur Frage, ob zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) auf benachbarten landwirtschaftlichen Betriebsgrundstücken, die Biogas von einem gemeinsamen Fermenter beziehen, sowie eine gemeinsame Stromleitung, einen gemeinsamen Transformatorkasten und einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt nutzen, als eine einheitliche Anlage anzusehen sind.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob harmonisierende technische Normen Teil des Unionsrechts sind und damit ihre Auslegung in die Kompetenz des EuGH fällt.
Ergebnis: Bejaht.
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Auf zwei Hallen eines Firmengeländes (unterschiedliche grundbuchrechtliche Grundstücke, unterschiedliche Flurstücke) befinden sich zwei PV-Dachinstallationen unterschiedlicher Betreiber.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob bei Umzug eines EEG-Umlage-befreiten Unternehmens die alte und neue Abnahmestelle gemeinsam betrachtet werden können, um dem Unternehmen, welches lediglich seinen Standort und damit seinen Anschlusspunkt, nicht aber seinen Stromverbrauch ändert, für das betroffene Jahr und die beiden Folgejahre die Befreiung der EEG-Umlage zu ermöglichen.
Sachverhalt:
Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber ließ im Jahr 2012 auf dem Dach seines Wohnhauses eine Fotovoltaikanlage installieren, deren Strom er in das örtliche Stromnetz der Netzbetreiberin einspeist. Die Netzbetreiberin rechnete den eingespeisten Strom nach den Vergütungssätzen des EEG für eine erst nach dem Degressionstermin am 1. April 2012 technisch betriebsbereite Anlage ab. Zwischen Anlagen- und Netzbetreiber ist streitig, ob die installierte Fotovoltaikanlage bereits am 31.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage Schadensersatz vom Netzbetreiber in Höhe der Summe der entgangenen Einspeisevergütung aufgrund der Zahlungseinstellung wegen fehlendem Tonrundsteuerempfänger durch die sich geänderte Gesetzeslage verlangen kann, weil der Netzbetreiber seine Informations- und Hinweispflichten in diesem Falle verletzt habe.
Ergebnis: Verneint.
Sachverhalt: (U.a.) Zur Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verwalter hat, wenn die Heizkostenabrechnung auf Grundlage von Messwerten eines ungeeichten Zählers vorgenommen wurde.
Ergebnis: Verneint.
Leitsatz des Gerichts:
Die mittelbare Vermarktung von KWK-Strom nach § 4 Abs. 3 Satz 4 und 5 KWKG setzt nicht voraus, dass der Anlagenbetreiber und der kaufbereite Dritte über eine Zuordnung zu einem eigenen Bilanzkreis mit Installation einer viertelstündlichen Lastgangmessung verfügen.
Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber meldete seine Windenergieanlage nicht innerhalb von drei Wochen nach ihrer Inbetriebnahme im Anlagenregister.
Leitsätze des Gerichts:
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Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen will, hat sich über die geltende Rechtslage und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung zu informieren und ist deshalb grundsätzlich auch selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
EEG Ausgleichsregelung, Fristversäumung, Vollständigkeit der Unterlagen, Nachsichtgewährung, höhere Gewalt, Prüfungspflichten
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1.
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des
Zu der Frage, ob durch gemeinsame Inbetriebnahme zweier Fotovoltaikinstallationen - wobei nur für die erste Installation ein Netzanschlussbegehren vor dem Stichtag der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 gestellt wurde - eine neue, gemeinsame Projektidentität geschaffen wurde, mit der Folge, dass beide PV-Installationen mit dem neuen, niedrig
Leitsatz des Gerichts:
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber einen Anspruch auf Rückforderung überzahlter Einspeisevergütung für den Zeitraum zwischen Inbetriebnahme und Meldung der Solaranlage im PV-Meldeportal bei der Bundesnetzagentur hat (hier: bejaht. Die verspätete Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur führe zur Sanktionierung mittels Reduzierung der Vergütung für den Zeitraum der Inbetriebnahme (31.
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für die Kalenderjahre 2013 und 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig vorgenommen hat (hier: bejaht.
Leitsatz des Gerichts:
Bestätigt die technische Befundprüfung das einwandfreie Funktionieren des Wasserzählers, wird der Anscheinsbeweis dafür, dass in der Zeit vom Einbau des Zählers bis zum Ablesen tatsächlich so viel Wasser durch den Zähler geflossen ist, wie vom Zähler angezeigt wird, nicht durch den Ablauf der Eichgültigkeit des Wasserzählers gemindert.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsätze: