Direkt zum Inhalt

Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte der Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude

Mit dem Urteil vom 21. April 2009, Az. 4 C 3.08, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude aus der (behaupteten) Verletzung denkmalschutzrechtlicher Normen eine Klagebefugnis gegenüber benachbarten Vorhaben wie z.B. geplanten Windkraftprojekten haben. Demnach müssen Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude jedenfalls dann berechtigt sein, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn dieses die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtige. Dies ist auch für geplante Windkraftprojekte relevant, da auch diese potentielle Auswirkungen auf Denkmäler haben können.
Bemerkungen
Anmerkungen von Niedersberg, Erneuerbare Energien, 11/2009, 92-93
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 3.08
Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)
OVG Koblenz, Urt. v. 14.05.2008 - OVG 8 A 10076/08; VG Trier, Urt. v. 12.12.2007 - VG 5 K 784/07.TR