Direkt zum Inhalt

Vergütungsanspruch für PV-Stromeinspeisung bei abgelaufener Eichfrist

Sachverhalt: Der Kläger ist Anlagenbetreiber mehrerer Photovoltaikanlagen. Mit der beklagten Netzbetreiberin bestehen mehrere entsprechende Einspeiseverträge. Die Netzbetreiberin verweigert die Vergütung für Zeiträume, in denen die eingespeisten Strommengen mit ungeeichten Zählern gemessen wurden, da die Eichfrist der Zähler abgelaufen war. Der Anlagenbetreiber begehrt neben der Vergütung für die unberücksichtigten Zeiträume auch Zinsen sowie die vorgerichtlichen Anwaltskosten.

Ergebnis: Teilweise bejaht.

Begründung: Die Hauptforderungen wurden von der Beklagten anerkannt, da nach einem gerichtlichen Sachverständigengutachten festgestellt wurde, dass die Stromzähler trotz abgelaufener Eichfrist korrekt gemessen hätten. Eine Zahlungspflicht bestehe deshalb ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, die erst mit Vorlage des Gutachtens eintrat. Die Zinsansprüche wurden teilweise zugesprochen. Die vorgerichtlichen Anwaltskosten wurden hingegen nicht ersetzt, da kein Verzug der Beklagten bestanden habe.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

2 O 7/24