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Zur Haftung eines Stromversorgungsunternehmens für eine irreparable Beschädigung des Homeservers aufgrund eines Spannungseinbruchs im Stromversorgungsnetz

Leitsätze:

1. In einem durch eine kundeneigene Schaltanlage einer Windkraftanlage ausgelöstem Störfall innerhalb der Stromversorgung liegt keine höhere Gewalt oder sonstige Umstände im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 2 NAV begründet, die die verschuldensunabhängige Haftung des Stromversorgungsunternehmen nach dem ProdHaftG ausschließen würde.

2. Ob eine unterlassene zusätzliche Sicherung eines an die Stromversorgung angeschlossenen elektronischen Geräts - hier eines Homeservers - z.B. durch ein sogenanntes USV-System ein Mitverschulden gem. § 254 BGB begründet, unterliegt einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der im jeweiligen Einsatzbereich berechtigten Sicherheitserwartungen. Die Investition weiterer Kosten von mehr als 50 % des Wert des zu schützenden Geräts kann zumindest in einem Privathaushalt, welcher nicht in einem bekanntermaßen unsicheren Stromversorgungsbereich liegt, nicht erwartet werden.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

21 C 135/21