Leitsätze:
1. Ob neben der Grundvergütung auch ein Technologiebonus geschuldet ist, richtet sich nach § 8 Abs. 4 EEG 2004, wenn die Stromerzeugungseinheit (hier: ein Biogas-BHKW) bereits im Jahre 2006 in Betrieb genommen wurde, auch wenn die Nachrüstung mit einem Organic Rankine Cycle (ORC)-Modul erst im Jahr 2016 erfolgte und erst im Jahr 2018 ein zusätzliches Flex-BHKW integriert wurde, wenn das BHKW, das ORC-Modul und das Flex-BHKW nach dem hier anwendbaren § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 eine einheitliche Anlage bilden.
2. Der Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist bei einer Kombination von BHKW und ORC-Modul nur auf die mittels der in der Vorschrift als innovativ aufgeführten Technologie erzeugten Teilstrommenge zu gewähren.
Das Gericht folgt der Empfehlung der Clearingstelle 2008/8.