Leitsatz:
Ein Anspruch auf erhöhte Vergütung bei Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte ("Formaldehydbonus") kann auch nach Inbetriebnahme einer Biogasanlage entstehen, wenn der Betreiber an ihr Veränderungen vornimmt, die erstmals zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit führen.
Bemerkungen
Vergleichen Sie zu dieser Thematik auch das Urteil des BGH vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 255/14.