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ORC-Module begründen Anspruch auf Technologiebonus

Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin Biogasanlage auf der 2011 bzw 2015 zwei OCR-Module zur Abwärmeverstromung errichtet wurden. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Netzbetreiberin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Teilrückzahlung des sogenannten Technologiebonus hat. Der Technologiebonus in Höhe von 2,0 Cent wurde in den der in den Jahren 2020 und 2021 für die gesamte von der Biogasanlage der Beklagten erzeugte Strommenge gezahlt. Die Klägerin behaupte, der Technologiebonus stehe der Beklagten jedoch nur für die durch die ORC-Modulen erzeugte Strommenge zu.

Ergebnis: Verneint.

Begründung: Der Technologiebonus gemäß § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist auf die gesamte mit der Biogasanlage erzeugten Strommenge zu zahlen und nicht nur für die in den ORC-Modulen gewonnenen Strommengen, welche nur mit 2,86 % zur insgesamt in der Biogasanlage erzeugten Strommenge beiträgt. Der Gesetzgeber habe einen Anreiz zum Einsatz neuer Technologien schaffen wollen, ein solcher Anreiz entstehe im Falle einer Beschränkung des Bonus auf die durch die ORC-Modulen erzeugten Strommengen jedoch nicht, da diese im Verhältnis zu den hohen Investitionskosten zu gering seien.

 

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

5 0 2799/22

Fundstelle

Urteil im Anhang