Zur Inbetriebnahme gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004 (diese soll bei einem später mit Pflanzenöl betriebenen BHKW nicht erst mit der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energienbereits vorliegen, sondern bereits mit Beginn eines 15-tägigen Probebetriebs unter Einsatz nur fossiler Energieträger, wenn dieser Probebetrieb auch dem Hochfahren der Anlage dient und damit als Zünd- und Stützfeuerung gem. § 8 Abs. 6 EEG 2004 anzusehen ist und das BHKW zur Stromerzeugung technisch betriebsbereit ist). Das LG Deggendorf hat mit diesem Urteil auf ein zwischenzeitlich erlassenes Urteil des BGH (VIII ZR 308/07) reagiert und seine im vorangehenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geäußerte Meinung revidiert. Nachinstanz(en): Urteil des BGH vom 21.05.2008 (VIII ZR 308/07) S. auch: Abweichendes Urteil des LG Deggendorf im einstweiligen Rechtschutz (3 O 134/08)
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LG_Deggendorf_090205_32_O_347-08.pdf | 4 MB |