Das Landgericht Frankfurt (Oder) geht davon aus, dass der Einspeisewillige aus § 3 Abs. 1 Satz 4 EEG 2000 einen Anspruch auf kostenlose Offenlegung der Netzdaten hat, einschließlich solcher Daten, die sich aus Berechnungen und weitergehenden Ermittlungen ergeben.
Bemerkungen
Der Ansicht widersprechen das LG Hof, Urt. v. 7.10.2004 - Az. 12 O 982/04, und Christoph Weißenborn, RdE 2003, 49-50 (Anmerkung).