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Technologiebonus gem. § 8 Abs. 4 für den gesamten erzeugten Strom einer Biogasanlage

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage und rüstet diese mit einer sog. Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) zur Nachverstromung nach. Sie begehrt nun für den gesamten in ihrer Biogasanlage erzeugten Strom die Förderung nach dem Technologiebonus gem. § 8 Abs. 4 EEG 2004.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Der Wortlaut des Bonus beziehe sich auf den gesamten von der Anlage erzeugten Strom. Auch habe der Gesetzgeber bewusst unterschiedliche Formulierungen für § 8 Absatz 3 und Absatz 4 EEG 2004 genutzt, um so gerade keine Begrenzung des Technologiebonus bei der Regelung des Absatz 4 zu erwirken.

Bemerkungen

Das LG Münster widerspricht hier (ebenso wie das LG Kassel in einem anderen Fall) den Ausführungen der Clearingstelle EEG|KWKG in der Empfehlung 2008/8

Im ​Votum 2010/17 hat die Clearingstelle zum Technologie-Bonus unter dem EEG 2009 entschieden

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

15 O 107/19

Fundstelle