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Bescheinigung zur ökologischen Verbesserung eines Umweltgutachters

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin einer Wasserkraftanlage modernisierte ihre Anlage, um den ökologischen Zustand des genutzten Gewässers zu verbessern und um die erhöhte Einspeisevergütung nach dem EEG 2009 zu erhalten. Ein Umweltgutachter bestätigte ihr mit einer Bescheinigung diesen Anspruch gegenüber der Klägerin, welche die erhöhte Einspeisevergütung an die Anlagenbetreiberin zahlte. Die Klägerin zweifelt die Bescheinigung an und fordert die erhöhte Vergütung zurück.

Ergebnis: Verneint.

Begründung: Es sei maßgeblich, dass eine Bescheinigung einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters vorzulegen ist. Die Bescheinigung kann inhaltlich zutreffen oder nicht, vielmehr durfte sich die Beklagte ohne weitergehende inhaltliche Prüfung auf die Bescheinigung verlassen.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

31 O 78/20

Gesetzesbezug