Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage. Sie verlangt von der Beklagten (Netzbetreiber) die Zahlung des KWK-Bonus aus § 27 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2009 i.V.m. Anlage 3 zum EEG 2009 i.V.m. § 100 Abs. 2 Nr. 10 c EEG 2017. Die Klägerin wendet sich mit der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts.
Entscheidung: Bejaht.
Begründung: Der Klägerin stehe ein Anspruch auf die Zahlung des KWK-Bonus zu. Denn "Wärmeleistung" i.S.d. Abschnitts I Nr. 3 der Anlage 3 sei, anders als das Landgericht meine, nicht im Sinne der vollen installierten Wärmeleistung der Anlage zu verstehen, sondern nur die vor Ort nutzbare Leistung. Diese betrage weniger als 75 kW.