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BVerfG: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Kohleausstiegsgesetz abgelehnt

KWKG: 

Sachverhalt: Mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Kohleausstiegsgesetz versucht die Antragsstellerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit überwiegender kommunaler Beteiligung, gegen die mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz verpflichtende Teilnahme an den Ausschreibungsverfahren vorzugehen.

Ergebnis: Abgelehnt.

Begründung: Sogenannte gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mehr als 50 % der Anteile hält, können sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen. Auch eine Berufung auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union entfalle, da das Kohleausstiegsgesetz nicht als Durchführung von Unionsrecht im Sinne des Art. 51 Abs. 1 S. 1 GRCh zu betrachten sei.

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung Nr. 77/2020 vom 19.08.2020 auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts.

Datum
Gericht
Aktenzeichen

1 BvQ 82/20

Gesetzesbezug