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Steuerung der Windenergienutzung durch Regionales Raumnutzungsprogramm

Leitsätze:

1. § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2 NROG 2007, der die Befugnis zur Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten in Raumordnungsplänen normiert, beinhaltet eine Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen.

2. Zu der Frage, inwieweit der Planungsträger bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung die wirtschaftliche Eignung der vorgesehenen Flächen für den Betrieb von Windenergieanlagen prüfen muss und ob er insbesondere eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen hat.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

12 KN 311/10

Gesetzesbezug