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Technologiebonus im EEG 2004 bei BHKWs mit integrierter ORC-Anlage

Sachverhalt: Streitig ist, ob die von der Klägerin zu einem bestehenden Blockheizkraftwerk hinzugebaute ORC-Einheit in zwei zur gleichen Zeit ebenfalls hinzugebaute Blockheizkraftwerke integriert (und nicht lediglich nachgeschaltet) ist und ob folglich der Technologiebonus auf den gesamten erzeugten Strom (und nicht nur auf den in der ORC-Einheit erzeugten Anteil) gezahlt werden muss.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Bei der streitgegenständlichen Anlage der Klägerin handele es sich zusätzlich zum bestehenden Blockheizkraftwerk in Betrieb genommenen weiteren zwei Blockheizkraftwerken und der ORC-Einheit nach dem "weiten" Anlagenbegriff um eine Anlage im Sinne des EEG. Der Wortlaut des § 8 Abs. 4 Satz 1 EEG 2004, nach dem der Strom "mittels" ORC-Anlage gewonnen wird, enthalte keine derart enge Verknüpfung wie z. B. § 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 mit "soweit" (hier bringe der Gesetzgeber klar und eindeutig zum Ausdruck, dass nach dieser Vorschrift die erhöhte Vergütung nur dann zu zahlen sei, wenn die Anlage tatsächlich in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird). Infolgedessen genüge es, dass die ORC-Einheit Bestandteil der Anlage im Sinne des Gesetzes insgesamt ist und der Strom in dieser Anlage gewonnen wird, sodass der Anspruch auf den Technologiebonus auf den gesamten erzeugten Strom bestehe.

Bemerkungen

Anderer Ansicht Clearingstelle, Empfehlung v. 25.11.2008 - 2008/8

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

4 O 1049/17