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Begrenzung der EEG-Umlage

Leitsätze:

1. Der Nachweis der Voraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage für das auf die Antragstellung folgende Jahr ist nach § 41 Abs. 1 EEG 2012 durch Angabe der Vorjahresdaten des Unternehmens zu führen. Eine ergänzende verfassungskonforme Auslegung dergestalt, dass die Struktur des antragstellenden Unternehmens im Begrenzungsjahr zu berücksichtigen ist, kommt nicht in Betracht.

2. Für einen auf § 41 Abs. 5 EEG 2012 gestützten Antrag ist auch die organisatorische Eigenständigkeit des Unternehmensteils innerhalb der materiellen Ausschlussfrist des § 43 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 darzustellen und ggf. nachzuweisen.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

6 A 753/17

Vorinstanz(en)

VG Frankfurt, Urt. v. 29.01.2016 - 5 K 1942/14.F