Zur Frage, wann eine "Inbetriebsetzung" i.S.v. § 3 Abs. 4 EEG 2004 bei einer Windkraftanlage vorliegt (hier verneint).
Siehe zu diesem Thema auch den Aufsatz „Manchmal bedeutet später mehr“ von C. Bischof und O. Kunert.
Zur Frage, wann eine "Inbetriebsetzung" i.S.v. § 3 Abs. 4 EEG 2004 bei einer Windkraftanlage vorliegt (hier verneint).
Siehe zu diesem Thema auch den Aufsatz „Manchmal bedeutet später mehr“ von C. Bischof und O. Kunert.
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LG_Aachen_080213_42_O_90-07.pdf | 1 MB |