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Urteil zum Grundstück-Nutzungsvertrag für Rotorüberstreichrecht, Zuwegung und Kabelbindung

Sachverhalt: Urteil zur Frage, ob ein Nutzungsvertrag und ein damit einhergehender Verfügungsanspruch wirksam zustande kam, auch ohne hinreichend bestimmten Nutzungsumfang des Grundstücks.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Anders als die Vorinstanz, entschied das OLG Karlsruhe, dass Art und Umfang der gestatteten Nutzung nicht zu den essentialia negotii des Nutzungsvertrags gehören. Wesentliche Bestandteile seien lediglich die Parteien des Mietvertrages, das Mietobjekt , das Mietentgelt und die Vertragslaufzeit. Zudem betreffe der Nutzungsvertrag mit den festgelegten Rechten und Pflichten das Mietobjekt in Gänze. Für das Genehmigungsverfahren müsse eine Flächenverfügbarkeit vorhanden sein, da der genaue Standort sich aufgrund der Beschaffenheit des Bodens und/oder artenschutzrechtlichen Gründen ändern könnte. Die Mietsache würde bei Genehmigungsversagen zudem einen Mietmangel aufweisen, der zur Mietminderung berechtige.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

14 U 217/17

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

LG Freiburg im Breisgau, Urt. v. 21.11.2017 - 5 O 368/17