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BGH: Verjährung bei PV-Planungs- und Überwachungsleistung bei Umbau

Leitsatz: Zur Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für den Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage bei der grundlegenden Umgestaltung eines Bürogebäudes in ein Studentenwohnheim.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VII ZR 184/17

Gesetzesbezug