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Formatvorgaben der BNetzA für Förderberechtigungen nach FFAV

Leitsätze: Die Übermittlung des Antragsformulars per E-Mail ohne die im Antragsformular vorgesehenen, handschriftlich unterzeichneten Eigenerklärungen wahrt nicht die 18-monatige Frist des § 26 Abs. 4 S. 1 FFAV für die Förderung von Freiflächenanlagen nach dem ungekürzten Zuschlagswert. Die Abgabe einer handschriftlich zu unterzeichnenden Eigenerklärung stellt eine zulässige Formatvorgabe der Bundesnetzagentur i.S.d. § 34 Abs. 1 FFAV dar.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VI-3 Kart 69/17 [V]

Gesetzesbezug
Fundstelle
Nachinstanz(en)

BGH, Beschl. v. 01.09.2020 - EnVR 104/18