Leitsätze: Die Übermittlung des Antragsformulars per E-Mail ohne die im Antragsformular vorgesehenen, handschriftlich unterzeichneten Eigenerklärungen wahrt nicht die 18-monatige Frist des § 26 Abs. 4 S. 1 FFAV für die Förderung von Freiflächenanlagen nach dem ungekürzten Zuschlagswert. Die Abgabe einer handschriftlich zu unterzeichnenden Eigenerklärung stellt eine zulässige Formatvorgabe der Bundesnetzagentur i.S.d. § 34 Abs. 1 FFAV dar.
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2018 - VI-3 Kart 69/17 (V) | 203 kB |