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Zu Ersatzansprüchen aufgrund von Abschaltungen von Windenergieanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements

Sachverhalt: Zur Frage, ob Ersatzansprüche aufgrund der Abschaltung von Windenergieanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements, insbesondere auf Zahlung des Bezugsstroms der Anlagen während der Abregelungen, geltend gemacht werden können. 

Ergebnis: Verneint. Die Berufung wird zurückgewiesen.

Begründung: Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 S. 1 EEG 2014 setze voraus, dass ein von der Abregelung im Rahmen des Einspeisemanagements betroffener Betreiber zusätzliche Aufwendungen getätigt habe. Als solche seien die Betriebskosten der Windenergieanlagen während der Abregelungen nicht anzusehen. Es sei keine Kausalität zwischen Einspeisemanagement und den entstandenen Betriebskosten dargelegt worden. 

Datum
Instanz
Aktenzeichen

7 U 71/17

Gesetzesbezug
Fundstelle

Urteil im Anhang