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Zur Bescheinigung des Umweltgutachters bei Modernisierung von Wasserkraftanlagen

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Betreiberin einer Wasserkraftanlage eine Vergütungsanpassung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 aufgrund einer Modernisierung zusteht. 

Ergebnis: Verneint.

Begründung: Das zur Begründung des Erhöhungsverlangens eingereichten Gutachten genüge nicht den Anforderungen, die an eine solche Bescheinigung im Sinne von § 23 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EEG 2009 zu stellen sind.

Bemerkungen

Das Gericht folgt in seiner Entscheidung der Stellungnahme 2015/19/Stn der Clearingstelle EEG vom 04. August 2015.

Datum
Gericht
Instanz
Fundstelle