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Zum Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2012 bei einer Photovoltaikanlage

Leitsätze:

1. Zum Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 EEG 2012 a. F. bei einer Photovoltaikanlage.

2. Zur Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage i. S. d. §3 Nr. 5 EEG 2012 a. F. und zur Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft war die Installation der Wechselrichter oder eines Transformators, die die Einspeisung des Stroms in das Betreibernetz erst erlauben, nicht erforderlich.

Bemerkungen

Das Gericht nimmt Bezug auf den Hinweis Nr. 2010/1 vom 25.06.2010 der Clearingstelle. Die Revision zum BGH wurde vom Gericht nicht zugelassen.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

1 U 5/17

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

LG Saarbrücken, Urt. v. 06.12.2016 - 1 O 48/16