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Zur Berechnung von vermiedenen Netzentgelten in „Pancaking-Situationen“

Leitsatz des Gerichts: 

Bei der Berechnung von vermiedenen Netzentgelten gemäß § 18 StromNEV ist der Begriff der "vorgelagerten Netzebene" in sogenannten "Pancaking-Situationen", in denen mehrere Netze mit gleicher Spannung hintereinander liegen, nicht nur spannungsbezogen, sondern auch netzbetreiberbezogen zu verstehen. Als "vorgelagerte Netzebene" gilt in diesen Fällen auch ein vorgelagertes Netz auf gleicher Spannungsebene.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VI-3 Kart 116/15 (V)

Gesetzesbezug