Leitsatz des Gerichts:
Bei der Berechnung von vermiedenen Netzentgelten gemäß § 18 StromNEV ist der Begriff der "vorgelagerten Netzebene" in sogenannten "Pancaking-Situationen", in denen mehrere Netze mit gleicher Spannung hintereinander liegen, nicht nur spannungsbezogen, sondern auch netzbetreiberbezogen zu verstehen. Als "vorgelagerte Netzebene" gilt in diesen Fällen auch ein vorgelagertes Netz auf gleicher Spannungsebene.