Zur Frage, wann ein Netz technisch zur Aufnahme der Einspeiseleistung geeignet ist (hier aufgrund der ursprünglich angemeldeten Anschlussleistung verneint).
Zur Anwendbarkeit der VDEW-Richtlinie „Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ (hier im Hinblick auf § 13 Abs. 1 Satz 3 EEG 2004 i.V.m. § 49 EnWG bejaht).
Zum Anspruch des Anlagenbetreibers auf Ausbau des Netzes (hier aufgrund des gesamtwirtschaftlich günstigeren Anschlusses an einem anderen Verknüpfungspunkt verneint).
Zu Hinweispflichten des Netzbetreibers gegenüber dem Anlagenbetreiber (hier verneint).
Direktlink zur Datei | Datum Aufsteigend sortieren | Typ | Dateigröße | |
---|---|---|---|---|
OLG_Nuernberg_080311_1_U_1467-07.pdf | 910 kB |