Direkt zum Inhalt

OLG Hamm: Konkludentes Zustandekommen eines Energieliefervertrages bei vorübergehender und geringfügiger Energieentnahme

Leitsatz des Gerichts:

Ein Energielieferungsvertrag kommt auch dann konkludent durch Energieentnahme mit dem Hauseigentümer zustande, wenn dieser die Energie nur vorübergehend und geringfügig entnimmt, um die versorgte Wohnung durch Renovierungsarbeiten für die Vermietung vorzubereiten.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

19 U 116/13

Gesetzesbezug
Fundstelle

Urteil im Anhang