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BGH: Satzungsbeschluss muss im Zeitpunkt der Errichtung der PV-Freiflächenanlage vorliegen

Leitsatz des Gerichts:

Ein Anspruch auf Einspeisevergütung nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c EEG 2012 in der bis zum 1. April geltenden Fassung  (»EEG 2012-I«) setzt voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Errichtung der Anlage ein Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB über den Bebauungsplan vorlag. Fehlt es hieran, kommt ein Vergütungsanspruch nach dem »EEG 2012-I« - auch für spätere Zeiträume - selbst dann nicht in Betracht, wenn die Errichtung der Anlage auf der Grundlage einer nach § 33 BauGB erteilten Baugenehmigung erfolgte und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan anschließend noch gefasst wird.
 

Bemerkungen

Der BGH verneint in seinem Urteil eine analoge Anwendung des § 32 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c EEG 2012 (in der bis zum 1. April geltenden Fassung); zur analogen Anwendung des § 11 Abs. 3 EEG 2004 siehe Clearingstelle EEG, Votum 2011/9 vom 5. Oktober 2011 sowie des § 32 Abs. 2 EEG 2009, vgl. Votum 2013/50 vom 3. Dezember 2013.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VIII ZR 278/15

Vorinstanz(en)

OLG Naumburg, Urteil v. 27.11.2015 - 7 U 40/15
LG Halle Urteil v. 29.05.2015 - 5 O 322/14