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BFH: Zur Stromsteuerbefreiung von Bezugsstrom für den Betrieb von PV-Anlagen

Leitsatz des Gerichts:

Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i.S.d. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von der Steuer befreit.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VII R 25/14

Vorinstanz(en)

FG München, Urteil v. 03.04.2014 - 14 K 1039/11