Leitsatz des Gerichts:
Ein Anspruch auf den in § 27 Abs. 5 EEG 2009 geregelten Formaldehydbonus für den in einer Biomasseanlage aus Biogas erzeugten Strom entsteht nur, wenn die Anlage bereits bei ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist. Eine erst nachträglich eintretende Genehmigungsbedürftigkeit bringt den Bonusanspruch nicht zur Entstehung.
Bemerkungen
Ebenso
- Clearingstelle EEG, Hinweis v. 23.05.2012 - 2012/11 zur BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und dem Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012;
- Clearingstelle EEG, Hinweis v. 26.04.2010 - 2009/28 zum Beginn und zur Dauer des Emissionsminimierungsbonus sowie
- Clearingstelle EEG, Hinweis v. 07.12.2009 - 2009/7 zum Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen.