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OLG Naumburg: Widerlegliche Vermutung als Rechtsfolge von § 19 Abs. 1 EEG 2009

Leitsätze des Gerichts:

Zur Auslegung von § 19 Abs. 1 EEG 2009

a) Das in § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 normierte Tatbestandsmerkmal bezieht sich ausschließlich auf objektiv festzustellende räumliche Gegebenheiten.
b) In § 19 Abs. 1 EEG 2009 ist als Rechtsfolge eine widerlegliche Rechtsvermutung angeordnet worden.

 

Bemerkung:

Die Entscheidung verweist hinsichtlich des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs auf die Empfehlung 2008/49 sowie das Votum 2011/19 der Clearingstelle EEG sowie hinsichtlich des vom Gesetzgeber nicht gewollten und in der Praxis nicht akzeptierten Automatismus und des damit einhergehenden Erfordernisses der Auslegung im Einzelfall zusätzlich auf die Spruchpraxis der Clearingstelle EEG, zuletzt das Votum 2014/10. Anmerkungen von Weißenborn in REE 2/2015, 117-119.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

2 U 53/14

Gesetzesbezug
Fundstelle

Urteil im Anhang.

Vorinstanz(en)

LG Halle, Urteil v. 27.05.2014 - 5 O 400/13