Zur Frage, ob die Errichtung eines Umspannwerkes unter die Pflicht zum Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 4 EEG fällt (hier bejaht). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber bei unterbliebenem Netzausbau Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Netzbetreiber hat (hier dem Grunde nach bejaht).
Bemerkungen
Siehe auch die Urteile vom 30.03.2007 - 5 O 168/04 und vom 09.05.2007 - 6 O 152/06.