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Vergütungsanspruch eines Wasserkraftwerkbetreibers für die Einspeisung von Strom bei Nichtteilnahme am Netzsicherheitsmanagement des Netzbetreibers

Leitsätze des Gerichts:

  1. Nach § 16 Abs. 6 EEG 2009 entfällt der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber endgültig für den Zeitraum, in dem die technischen Vorgaben im Sinne von § 6 Nr. 1 EEG 2009 nicht erfüllt waren.
  2. Grundsätzlich obliegt es dem Anlagenbetreiber eines Wasserkraftwerks, sowohl seinen energierechtlich als auch seinen wasserrechtlich veranlassten Betreiberpflichten angemessen Rechnung zu tragen und diese miteinander in Einklang zu bringen.
  3. Die Pflicht zur Teilnahme am Netzsicherheitsmanagement ist nicht abhängig von der Art des erneuerbaren Energienträgers oder von der Art der Betriebsführung der Anlage oder vom Ausmaß der Gefahr einer Netzüberlastung in der konkreten Standortregion.
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

2 U 19/13 (Kart)

Fundstelle

Urteil im Anhang

Vorinstanz(en)

LG Magdeburg, Urteil v. 28.11.2012 - 36 O 58/12