Zu der Frage, ob eine Begrenzung der EEG-Umlage gem. § 41 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 für den selbstständigen Unternehmensteil i. S. d. § 41 Abs. 5 EEG 2009 erfolge. (hier: verneint. Für die Bestimmung von selbständigen Teilen von Unternehmen des produzierenden Gewerbes i. S. d. § 41 Abs. 5 EEG 2009 sei eine Bewertung der Unternehmensstrukturen und des nach außen tretenden Bildes des Unternehmensteils erforderlich).
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VG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.03.2013 - 5 K 2071/12.F | 69 kB |