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Netzausbaupflicht und Schadensersatz („Umspannwerk Marne-West II“)

Zu den Voraussetzungen der Netzausbaupflicht. Zu Bestimmung und Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (hier: Netzbetreiber muss darlegen, dass der Wert des erzeugten Stroms die Ausbaukosten in überschaubarer Zeit nicht erwirtschaften kann). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber Schadensersatzansprüche hat, wenn dieser das Netz pflichtwidrig nicht ausbaut (hier dem Grunde nach bejaht).

Bemerkungen

Siehe auch die Urteile vom 14.03.2007 - 2 O 156/06 und vom 30.03.2007 - 5 O 168/04.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

6 O 152/06

Fundstelle

nicht veröffentlicht.