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Anforderungen an den Bebauungsplan i.S.v. § 32 EEG 2009

Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint. Zwar lege der Wortlaut nahe, dass nur wirksame Bebauungspläne gemeint seien; systematische sowie historische Erwägungen sprächen jedoch dafür, dass § 32 EEG 2009 keine Überprüfung der Wirksamkeit des Bebauungsplanes verlange).

Zur vorläufigen Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren: LG Dresden, Urt. v. 20.01.2012 - 8 O 2938/11 EV.

Bemerkungen

Zur Stichtagsregelung für »beschlossene« Bebauungspläne siehe zudem den Hinweis 2010/8 der Clearingstelle EEG v. 27.09.2010. Nach Auffassung der Clearingstelle EEG kommt es auf die Wirksamkeit des Satzungsbeschlusses nicht an.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

8 O 2938/11

Fundstelle

Urteile im Anhang.