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BGH: Anlagenbetreiber sind berechtigt, Strommessung selbst vorzunehmen

Leitsatz des Gerichts:

Der Anlagenbetreiber, der Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Verteilernetz einspeist, ist berechtigt, die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vorzunehmen und das Ergebnis der Messung dem Netzbetreiber in einer Form zu übermitteln, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Daten zur Berechnung der Einspeisevergütung benötigt werden.

Bemerkungen

Zur Messberechtigung (Messhoheit) der AnlagenbetreiberInnen vgl. ebenso:

Clearingstelle EEG,

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

EnVR 10/12