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Wegfall des Vergütungsanspruchs bei zeitweisem Einsatz von fossilem Heizöl?

Zu der Frage, ob der zeitweise bzw. anteilige Einsatz von fossilen Energieträgern in einer Biogasanlage nach deren Inbetriebnahme (hier unter dem EEG 2004) dazu führt, dass ein Vergütungsanspruch für den Strom, der in anderen Zeiträumen ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, vollständig ausgeschlossen ist (hier: bejaht. Das Ausschließlichkeitsprinzip des § 16 EEG 2009 verlange, dass ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme nur noch und ausschließlich erneuerbare Energieträger eingesetzt würden).
Bemerkungen
In Auszügen abgedruckt in REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 3/2012, 157-160 und IR (InfrastrukturRecht) 12/2012, 353-355.
Datum
Instanz
Aktenzeichen
1 U 38/11
Fundstelle
nicht veröffentlicht.