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"Abnahmestelle" und "Betriebsgelände" i.S.d. § 41 EEG 2012

Zu der Frage, ob mehrere Anschlussstellen bzw. Zuflüsse auf einem Betriebsgrundstück eine Abnahmestelle i.S.d. § 41 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 i.V.m. § 41 Abs. 4 EEG 2012 bilden können (hier bejaht: Der Begriff des Betriebsgeländes bzw. des Betriebsgrundstücks sei nicht identisch mit dem Grundstücksbegriff des BGB. Das Betriebsgelände müsse sich jedoch regelmäßig auf einen zusammenhängenden Bereich beziehen. Bei räumlich getrennten Bereichen liege grundsätzlich kein gemeinsames Betriebsgelände vor).

Datum
Instanz
Aktenzeichen
1 K 1987/10.F