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Monitoringbericht 2009 der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über

  • den Ausgleich der nach dem EEG geförderten Elektrizitätseinspeisungen,
  • die Gesamtkosten der „EEG-Veredelung“ und der Windreserve,
  • die Überwachung des Wälzungsmechanismus nach dem EEG,
  • die Anlagenanzahl je Energieträger,
  • die Entwicklung der nach EEG vergüteten installierten Leistung,
  • die eingespeiste Jahresarbeit, gezahlte Einspeisevergütungen und den horizontalen Belastungsausgleich sowie
  • die Direktvermarktung von Erzeugungsmengen aus Erneuerbaren Energien (jeweils für das Jahr 2007) .

Dabei mahnt die Bundesnetzagentur insgesamt den Netzausbau als „dringend notwendig“ für die zukünftige Versorgungsicherheit an. Vergleiche auch Monitoringbericht 2008 der BNetzA.

Datum
Urheberschaft

Bundesnetzagentur