Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über
- den Ausgleich der nach dem EEG geförderten Elektrizitätseinspeisungen,
- die Gesamtkosten der „EEG-Veredelung“ und der Windreserve,
- die Überwachung des Wälzungsmechanismus nach dem EEG,
- die Anlagenanzahl je Energieträger,
- die Entwicklung der nach EEG vergüteten installierten Leistung,
- die eingespeiste Jahresarbeit, gezahlte Einspeisevergütungen und den horizontalen Belastungsausgleich sowie
- die Direktvermarktung von Erzeugungsmengen aus Erneuerbaren Energien (jeweils für das Jahr 2007) .
Dabei mahnt die Bundesnetzagentur insgesamt den Netzausbau als „dringend notwendig“ für die zukünftige Versorgungsicherheit an. Vergleiche auch Monitoringbericht 2008 der BNetzA.