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Positionspapier zur Netzanbindungsverpflichtung gemäß § 17 Abs. 2a EnWG

§ 17 Abs. 2a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2005) verpflichtet den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Sinne von § 3 Nr. 9 EEG 2009. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zur Erleichterung der Netzanbindung von Offshore-Windpark-Projekten diese Netzanbindungsverpflichtung konkretisiert. Mit dem Positionspaper verfolgt die BNetzA das Ziel, für Übertragungsnetzbetreiber und Offshore-Windpark-Entwickler bzw. -Betreiber transparente Bedingungen und Verfahren zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen zu schaffen, die eine fristgemäße Netzanbindung unter Begrenzung der Kostenbelastung für die Energieverbraucher bestmöglich gewährleisten sollen. Zu den aufgeführten Konkretisierungen gehört neben einem Katalog von Anbindungskriterien auch ein Vorschlag zur Einführung einer Stichtagslösung: Danach schreibt der Übertragsungsnetzbetreiber die Anbindung für alle Offshore-Windpark-Projekte aus. Diese müssen zu einem bestimmten Stichtag erste Anbindungskriterien erfüllen, um eine bedingte Netzanbindungszusage zu erhalten. Ein halbes Jahr später wird die Ausschreibung abgeschlossen und denjenigen Offshore-Windpark-Projekten, deren Realisierung als wahrscheinlich gilt, eine unbedingte Netzanbindungszusage erteilt. Durch die Stichtagsregelung sollen die unterschiedlichen Bauzeiten von Offshoreprojekten und Anbindungsleitungen koordiniert und allen Beteiligten mehr Planungssicherheit ermöglicht werden.

Datum
Urheberschaft

Bundesnetzagentur

Gesetzesbezug