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Zwischenbericht des Erfahrungsberichts zur Stromerzeugung aus Biomasse gem. § 99 EEG 2023

Gem. § 99 EEG 2023 ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag regelmäßig einen Erfahrungsbericht zur Evaluierung des EEGs vorzulegen sodass gewährleistet wird, dass die definierten Ziele erreicht und die Grundsätze des EEG berücksichtigt werden.

Zur Erhebung der nötigen fundierten und umfassenden wissenschaftlichen Informationen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Fraunhofer Institut IEE mit der Erstellung des vorliegenden Berichts zur „Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 99 EEG 2023 zum spartenspezifischen Vorhaben „Stromerzeugung aus Biomasse, Gülle, Biomethan sowie Klär-, Deponie- und Grubengas“ beauftragt. 

Aus diesem Zwischenbericht geht hervor, dass Ende 2023 bei einer installierten Leistung von 9,5 GW insgesamt 44 TWh Strom aus Biomasseanlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Gasen erzeugt wurde. Der Großteil davon wurde durch Biomasseanlagen bereitgestellt, ein kleiner Teil durch Klärgasanlagen. 

Die Stromerzeugung aus Biomasse stellt einen Anteil von 16% der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, und 8% an der gesamten Bruttostromerzeugung Deutschlands. Der Zubau neuer Biomasseanlagen ist seit Jahren gering.

     

Datum
Urheberschaft

Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE)

Gesetzesbezug